Praxis für Naturheilkunde und Wirbelsäulentherapie - Heilpraktikerin Manuela Nobach
 

Kostenübernahme

Werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen?

Private Kranken- bzw. Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten Heilpraktikerleistungen je nach Tarif in unterschiedlicher Höhe. Möglicherweise kann es für Sie zu einer geringen Selbstbeteiligung kommen. Betrachten Sie diese als Investition in Ihre Gesundheit.

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung: Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen in der Regel nicht. Bisher ist die IKK Südwest eine Ausnahme. Dort ist die Praxis als qualifizierter Leistungserbringer anerkannt. Ansonsten besteht die Möglichkeit durch eine entsprechende Zusatzversicherung.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld inwieweit eine Kostenübernahme erfolgen kann. Eine Rechnungsänderung im Nachhinein ist nicht möglich!

Ab einer gewissen Höhe können die Behandlungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

 
 
 
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